Unfallversicherung
zurückEin Unfall kann nach körperlichen auch finanzielle Folgen nach sich ziehen. Abgesehen von möglichem Verdienstentgang sind Kosten, die entstehen können (z.B. Wohnungsumbau oder Adaptierung des Fahrzeuges nach einer Behinderung, Therapiekosten, Reha-Kosten, etc.) nicht ausreichend bis gar nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
Gar kein gesetzlicher Schutz besteht für noch nicht schulpflichtige Kinder, Hausmänner und -frauen sowie Pensionisten!
Highlights:
- 24 Stunden Schutz für Berufs- und Freizeitunfälle
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Versicherungssumme individuell wählbar
- Invaliditätsleistungen bis zum Vielfachen der gewählten Versicherungssumme (zB. Progressions 500%)
- Hubschrauberbergung
- Individuelle Pakte für Kinder, Jugendliche, Singles, Paare, Alleinerzieher und Familien mit Kindern
Die individuell wählbaren Bausteine:
- Dauerinvalidität - der Grundbaustein
einmalige Auszahlung je nach Höhe des Invaliditätsgrades bzw. der gewählten Versicherungssumme
- Unfalltod
Kapital für die Hinterbliebenenabsicherung
- Unfallkosten
enthalten z.B. Bergungskosten, Hubschrauberkosten, Kosten für Heilbehelfe, etc.
- Unfallrente
temporär oder lebenslang, zusätzlich zur einmaligen Invaliditätsleistung
- Spitalgeld
für jeden Tag, den Sie nach einem Unfall im Krankenhaus bleiben müssen
- Taggeld
für jeden vom Arzt bestätigten Krankenstandstag - auch ohne stationären Aufenthalt
- Knochenbruchgeld
Pauschale, Auszahlung auch ohne Vorliegen einer Dauerinvalidität
- Privatarztkosten
im Rahmen der Unfallkosten
- Assistance-Leistungen
Professionelle Unterstützung rund um den Unfall
Beispiele aus dem täglichen Leben:
Johannes P. ist 39 Jahre alt, leitender Angestellter von Beruf und begeisterter Sportler. Eines Tages stürzt er sehr schwer mit seinem Mountainbike. Die Folge: 55% Invalidität durch diverse körperliche Einschränkungen, welche trotz aller durchgeführten Behandlungen und Therapien auf Lebenszeit verbleiben. Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt in diesem Fall keine finanzielle Leistung, da es sich um einen Freizeitunfall gehandelt hat. Eine private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer lebenslangen Unfallrente (Höhe jeweils abhängig von der gewählten Versicherungssumme) und übernimmt je nach gewähltem Deckungsumfang auch die Kosten für die gesundheitliche Versorgung (Therapien) und Rehabilitation.
Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung:
Gesetzlich | Privat | |
Schutz bei Arbeitsunfällen | Ja | Ja |
Schutz bei Freizeitunfällen | Nein | Ja |
Schutz für Erwerbstätige | Ja (nur für Arbeitsunfälle) | Ja (für Freizeit- und Arbeitsunfälle) |
Schutz für noch nicht schulpflichtige Kinder, Hausmänner u. -frauen und Pensionisten | Nein | Ja |
Schutz für Schulkinder und Studenten | Nicht ausreichend | Ja |
Leistungsanspruch | Ab 20% Erwerbsunfähigkeit | Ab 0,1% Invalidität |
Anspruchshöhe | Abhängig vom Grad der Erwerbsunfähigkeit | Abhängig von der Höhe der gewählten Versicherungssumme |
Einmalige Kapitalleistung | Nein | Ja |
Rentenleistung | Ja (zeitlich begrenzt) | Ja (optional wählbar, lebenslang) |
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