Managerhaftpflicht
zurückUnternehmensleiter haften ab dem Zeitpunkt ihrer Bestellung mit ihrem gesamten Privatvermögen. Selbst, wenn sich im Schadenfall Forderungen am Ende als unberechtigt erweisen, fallen sofort hohe (Anwalts-)kosten an.
Führungspositionen in Unternehmen bergen Risiken, an die man unter Umständen nicht sofort denkt. Zentraler Punkt ist die persönliche und unbegrenzte Haftung. Je mehr Pflichten Vorstände, Geschäftsführern und Aufsichtsräten auferlegt werden, sei es gesetzlich oder durch Unternehmenssatzungen, um so bewusster wird, dass sie für Fehlverhalten in ihrer Funktion haftbar gemacht werden können.
Die unbegrenzte Haftung von Führungskräften und Aufsichtsorganen besteht gegenüber dem eigenen Unternehmen und gegenüber Dritten.
D&O Haftpflichtversicherung
Eine D&O Versicherung (Directors and Officers-Versicherung) übernimmt, sofern gerechtfertigt und im Versicherungsumfang enthalten, die Zahlung der Schadenersatzansprüche bzw. die gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehrkosten.