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Schifahren in Italien - nur noch mit gültiger Haftpflichtversicherung!

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Die Schi-Saison naht! Wussten Sie, dass Sie in Italien nur noch Schifahren dürfen, wenn Sie eine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen können?

Schi-Touristen müssen seit Jahresbeginn 2022 eine gültige Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden vorweisen können - ohne dieser dürfen sie nicht auf die Piste!

Wenn Sie also vorhaben, in nächster Zeit Sonne und Schnee in Südtirol zu genießen, sollten Sie sich rechtzeitig vor Reisenantritt eine Bestätigung ausstellen lassen. Alle mitreisenden bzw. schifahrenden Personen (zB. Ehepartner, Kinder) müssen darin namentlich genannt sein.

In der Regel sind Sie über Ihre Haushaltsversicherung auch haftpflichtversichert.

Auch eine dementsprechende Auslandsreise-Krankenversicherung und eine private Unfallversicherung sollten im Gepäck nicht fehlen.

Lassen Sie sich von uns beraten  - wir kennen uns auch mit dem "Kleingedruckten" aus und wissen, worauf Sie bei Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung besonders achten müssen.

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