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Im Zuge der Steuerreform 2016 wurde u.a. auch eine Änderung bei der Absetzbarkeit von Personenversicherungen beschlossen.
Demnach dürfen alle Verträge, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen werden, noch 5 Jahre bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 steuerlich berücksichtigt werden.
Darüberhinaus hat die Finanzmarktaufsicht die Senkung des höchstzulässigen Rechnungszinssatzes für klassische Lebensversicherungen per 1.1.2016 auf 1 % beschlossen. Wer also noch im Jahr 2015 abschließt, erhält die jetzt gültige Garantieverzinsung in Höhe von 1,5 % (= garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil der Bruttoprämie nach Abzug von Kosten, Versicherungssteuer und Risikoprämie) für die gesamte Laufzeit!
Nutzen Sie diese Chance noch bis Jahresende und profitieren Sie doppelt bis zum Jahr 2020.