Berufshaftpflichtversicherung für angestellte ÄrztezurückWenn neben der angestellten Tätigkeit auch eine freiberufliche Tätigkeit (z.B. eigene Ordination, Vertretungstätigkeit etc.) ausgeübt wird, ist die Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend. Daher ist auch für angestellte Ärzte und Ärzte in Ausbildung eine Haftpflichtversicherung unbedingt anzuraten. In diesem Bereich werden maßgeschneiderte Lösungen angeboten, die exakt auf die jeweilige Risikosituation abgestimmt sind. |