Zusatzdeckung "grobe Fahrlässigkeit"zurückDenn: für Schadensfälle, welche aufgrund grober Fahrlässigkeit entstehen, ist die Leistung seitens des Versicherungsunternehmens grundsätzlich ausgeschlossen. Verträge, welche durchschnittlich vor mehr als 5-6 Jahren abgeschlossen wurden (Beginn-/Änderungsdatum des Vertrages) beinhalten den Zusatzbaustein "grobe Fahrlässigkeit" meist noch nicht. Grund dafür ist, dass es die Möglichkeit eines Einschlusses gar nicht gab. Heute bieten Versicherungen jedoch an, diesen Baustein "grobe Fahrlässigkeit" gegen eine geringe Zusatzprämie einzuschließen - oft ist dieser sogar prämienfrei im der aktuellen Produktgeneration inkludiert. Dies betrifft die
Hier einige Beispiele für grobe Fahrlässigkeit im Alltag:
Achtung!Die Zusatzdeckung ist "mit Vorsicht zu genießen"! Denn von der Leistung ausgeschlossen bleiben sog. Obliegenheitsverletzungen, welche in den Vertragsgrundlagen/-bedingungen verankert sind! Für mehr Informationen und eine ausführliche Beratung kontaktieren Sie unser Team. |