Info zur Nachhaltigkeit

Sustainable Finance – Nachhaltigkeit

Information über die Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 (Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz SFDR).

Mit der Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 soll dazu beigetragen werden, dass mehr Kapital in nachhaltige Investitionen fließt, ein nachhaltiges und integratives Wachstum erreicht wird und finanzielle Risken, die sich aus Klimawandel,

Ressourcenknappheit, Umweltzerstörung und sozialen Projekten ergeben, bewältigt werden. Sustainable Finance bedeutet also die Förderung von Transparenz und Langfristigkeit im Finanz- und Wirtschaftsbereich, insbesondere durch die Einbeziehung umweltbezogener und sozialer Erwägungen (sogenannter „ESG- Faktoren“).

Was sind „ESG-Faktoren“?

„E“ steht für Environment (Umwelt): Klimaschutz bzw. Klimawandel, Umweltverschmutzung, Schutz der Ökosysteme, etc.

„S“ steht für Social (Sozialbelangen): ArbeitnehmerInnenschutz, Produktsicherheit, keine Kinder- bzw. Zwangsarbeit, keine Diskriminierung, etc.

„G“ steht für Governance (Unternehmensführung): Verhinderung von Korruption, Arbeitnehmerrechte, Datenschutz, Offenlegung von Informationen, Steuerehrlichkeit, etc.

Berücksichtigung von nachhaltigen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren

Wir verfolgen eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie, in deren Rahmen wir die möglichen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen so gut wie möglich berücksichtigen. Dabei beziehen wir denkbare Entwicklungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten, so gut es geht mit ein. Dabei beziehen wir u.a. die Expertise von „fynup“, des unabhängigen Vergleichsrechners für Veranlagungen, mit ein.

Bei der Auswahl von nachhaltigen Versicherungsanlageprodukten überprüfen wir nicht nur die zur Verfügung gestellten Informationen über das jeweilige Produkt, sondern achten auch darauf, ob der Anbieter Nachhaltigkeitskriterien angemessen berücksichtigt.

Betroffene Veranlagungsprodukte sind

  • Klassische Lebensversicherungen
  • Indexgebundene Lebensversicherungen
  • Fondsgebundene Lebensversicherungen

Vergütungen

Unter Vergütung werden nach Art 2 Abs 1 Z 9 IDD-Richtlinie und § 137 Abs 5 Z 1 GewO alle Arten von Provisionen, Gebühren, Entgelten oder sonstigen Zahlungen, einschließlich wirtschaftlicher Vorteile jeglicher Art und alle finanziellen oder nichtfinanziellen Vorteile oder Anreize, die in Bezug auf Versicherungsvertriebstätigkeiten angeboten oder gewährt werden, verstanden.

Vergütungsoptik

Im Rahmen unserer Vergütungspolitik analysieren wir die erhaltenen und gewährten Vergütungen. Wir versuchen dabei Vergütungen zu forcieren die geeignet sind, Nachhaltigkeitsfaktoren günstig zu beeinflussen und Vergütungen, die nicht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang stehen zu vermeiden, wo uns das möglich ist.