NÖ Hundehaltegesetzt - Novelle bringt neue Regelungen

Ab 01. Juni 2023 sind strengere Regeln bei der Haltung von Hunden beachten!

Versicherung ab 01.06.2023 verpflichtend

Eine Hunde-Haftpflichtversicherung ist nun verpflichtend, die Mindest-Versicherungssumme beträgt EUR 725.000,00. Ein entsprechender Nachweis über den Bestand einer solchen Versicherung ist bei der Gemeinde zu erbringen.

Einige Haushaltsversicherungen beinhalten bereits diese Deckung, meist sogar mit höheren Versicherungssummen als die gesetzlich geforderte Mindestsumme.

Kontaktieren Sie uns zwecks überprüfung Ihrer bestehenden Versicherung(en), wir organisisieren einen entsprechenden Nachweis für Sie, welcher bei der Gemeinde vorgelegt werden kann. Gerne berechnen wir ein Angebot für eine Hunde-Haftpflichtversicherung, sollten Sie noch über keine verfügen.

Weitere Neuerungen:

  • Meldepflicht für ab 01.06.2023 angeschaffte Hunde
  • Nö Hundepass: ein Sachkundenachweis muss erbracht werden
  • Maximal 5 Hunde: Obergrenze je Haushalt

Nähere Infos zur Novelle des Nö Hundehaltegesetzes finden Sie unter www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

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