Versicherungen

Privatbereich

Private Krankenversicherung / Gesundheitsvorsorge

Die private Krankenversicherung ist in Österreich eine freiwillige Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung nicht, sondern erweitert den Versicherungsschutz — je nach Tarif etwa durch Sonderklasse im Krankenhaus, Wahlarzt- und Privatarztleistungen, Privatspitäler, Zahnleistungen, uvm.

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Eigenheimversicherung

Die eigenen vier Wände, der Garten, die Garage oder vielleicht sogar ein eigener Pool – ein Haus ist für viele Menschen der größte Traum, gleichzeitig die größte private Investition. Umso wichtiger ist es, das Gebäude richtig abzusichern.

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Haushaltsversicherung

Die Haushaltsversicherung schützt den beweglichen Wohnungsinhalt – also Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Haushaltsgeräte, persönliche Gegenstände und sonstigen Hausrat. In Österreich ist meist auch eine Privathaftpflichtversicherung enthalten. Diese schützt, wenn Sie oder mitversicherte Personen Dritten schuldhaft einen Schaden zufügen.

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Privat-Rechtsschutz

Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor den finanziellen Folgen rechtlicher Auseinandersetzungen. Ein Streit mit dem Arbeitgeber, ein Verkehrsunfall, Probleme mit einem Kaufvertrag, Ärger mit dem Vermieter oder eine Auseinandersetzung mit einer Versicherung kann rasch hohe Kosten verursachen – auch dann, wenn man am Ende Recht bekommt.

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Unfallversicherung

Jährlich passieren in Österreich über 800.000 Unfälle, die meisten davon in der Freizeit, beim Sport und im Haushalt. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet im Wesentlichen bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie bei bestimmten Unfällen im Bildungsbereich (zB. in der Schule). Bei Freizeit-, Sport- und Haushaltsunfällen besteht in der Regel keine Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die private Unfallversicherung bietet als eine der wichtigsten Versicherungen mit vergleichsweise geringen Prämien eine leistbare Existenzabsicherung!

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Businessbereich

Betriebshaftpflicht

Im Rahmen einer Geschäftstätigkeit kann trotz aller Sorgfalt ein Schaden entstehen. Unternehmen haften für Schäden, die sie selbst, ihre Mitarbeiter, ihre Produkte oder ihre betriebliche Tätigkeit Dritten zufügen.

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Betriebsunterbrechung

Ein Sachschaden trifft selten nur Gebäude, Maschinen oder Waren. Häufig steht danach auch der Betrieb ganz oder teilweise still. Während die Einnahmen ausfallen, laufen Miete, Löhne, Gehälter, Leasingraten, Kreditkosten und sonstige Fixkosten weiter – selbst dann, wenn der eigentliche Sachschaden über Gebäude-, Inhalts- oder Maschinenversicherung gedeckt ist. Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt vor diesem Ertragsausfall.

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Firmen-/Betriebsrechtsschutz

Jedes Unternehmen kann, auch ohne Eigenverschulden, in rechtliche Auseinandersetzungen geraten – mit Kunden, Lieferanten, Vermietern, Mitarbeitern, Behörden, Mitbewerbern oder nach Verkehrsunfällen mit Firmenfahrzeugen.

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KFZ Versicherungen

Haftpflichtversicherung

In Österreich darf ein Fahrzeug nur mit einer aufrechten Haftpflichtversicherung gefahren werden (Pflichtversicherung). Sie bezahlt Schäden, die der Versicherte anderen mit seinem Fahrzeug schuldhaft zufügt und verteidigt ihn (notfalls auch vor Gericht) gegen zu Unrecht erhobene Ansprüche.

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Insassenunfall

Sichern Sie die Insassen Ihres Fahrzeuges im Falle eines Unfalles  mit einer Insassenunfallversicherung ab - und das verschuldensunabhängig. 

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Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Während die Haftpflichtversicherung Schäden ersetzt, die Sie anderen zufügen, schützt die Kaskoversicherung Ihr eigenes Fahrzeug.

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Ärzte

Ärzte-Rechtsschutz

Die Ärzte-Rechtsschutzversicherung übernimmt in versicherten Fällen Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen – etwa Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Dolmetscherkosten. Je nach Vertrag können unter anderem Strafrechtsschutz, Disziplinarrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Sozialversicherungsrechtsschutz oder Vertragsrechtsschutz versichert sein.

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Ärzte-Unfallversicherung

Die Ärzte-Unfallversicherung ist eine private Unfallversicherung mit einer auf ärztliche Tätigkeiten abgestimmten Gliedertaxe. Sie soll insbesondere jene Körperfunktionen höher bewerten, die für die Berufsausübung besonders wichtig sind.

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Berufshaftpflichtversicherung freiberufliche für Ärzte

In Österreich dürfen freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte ihre Tätigkeit erst aufnehmen, wenn eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in Österreich zugelassenen Versicherer abgeschlossen und nachgewiesen wurde. Dies gilt insbesondere für niedergelassene Ärzte, Wohnsitzärzte, Zahnärzte sowie Gruppenpraxen.

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Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Ärzte

Auch wenn der Krankenanstaltenträger oder Arbeitgeber über eine Haftpflichtversicherung verfügt, kann für angestellte Ärzte ein persönliches Restrisiko bestehen. Insbesondere bei Regressforderungen des Arbeitgebers, direkter Inanspruchnahme durch Patienten oder Tätigkeiten außerhalb des Dienstverhältnisses sollte der eigene Versicherungsschutz geprüft werden.

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BUFT – Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich tätige Ärzte

Eine eigene Ordination verursacht laufende Kosten – auch dann, wenn die Ärztin oder der Arzt vorübergehend nicht arbeiten kann. Fällt die Ordinationsinhaberin oder der Ordinationsinhaber durch Krankheit, Unfall oder behördlich angeordnete Quarantäne aus, können Einnahmen rasch wegbrechen, während Fixkosten weiterlaufen.

Die BUFT, also die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbstständig Tätige, schützt vor den finanziellen Folgen einer persönlichen Arbeitsunfähigkeit. Sie ersetzt je nach Vertrag den entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten wie Miete, Gehälter, Leasingraten, Kreditraten, Sozialversicherungsbeiträge, Softwarekosten oder sonstige laufende Ordinationskosten.



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Ordinationsversicherung

Die Ordinationsversicherung ist vereinfacht gesagt die Inhaltsversicherung für die Ordination. Sie schützt Einrichtung, medizinische Geräte, technische Ausstattung, EDV, Instrumente, Vorräte und sonstigen Ordinationsinhalt gegen versicherte Gefahren.

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Immobilien

Immobilien

Die Gebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst – etwa Mauern, Dach, Fassade, Fenster, Türen, Installationen, Leitungen, Heizungsanlage, Liftanlagen, Allgemeinflächen sowie je nach Vertrag auch Nebengebäude, Garagen, Carports, Einfriedungen oder Außenanlagen.

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Gemeinden

Gemeindenversicherungen

Komplettschutz für Gemeinden: Alle im Eigentum der Gemeinde stehenden bzw. von ihr gemieteten Gebäude und Einrichtungen sind über die Gemeindeversicherung geschützt, ebenso sämtliche DienstnehmerInnen und FunktionärInnen bei der Ausübung ihres Dienstes, einschließlich Bediensteter und Sachwerte aus gemeindeeigenen Versorgungsbetrieben wie Kindergärten, Schulen, Bauhof oder Wasserversorgungsanlagen. 

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