Ärzte-Unfallversicherung
Dem Grunde nach entspricht die Ärzte-Unfallversicherung der privaten Unfallversicherung. Speziell für Ärzte haben einige Anbieter jedoch spezielle Pakete entwickelt, welche sich zumeist in der Gliedertaxe unterscheiden.
So ist der Verlust eines Fingers für einen Chirurgen oft gleichbedeutend mit dem beruflichen Aus. Was also in vielen anderen Berufen wohl kaum ein massives Problem wäre, würde hier die Existenz des Arztes ziemlich beeinträchtigen.
Auf die richtige Absicherung kommt es an!
Für Ärzte (und auch Musiker) sind etwa Arme/Hände/Finger, aber auch Beine/Füße von weitaus größerer Bedeutung für die Ausübung des Berufes, also für manch Anderen. Dieses erhöhte Risiko muss dementsprechend richtig abgesichert werden.
Beispiele erhöhte Gliedertaxe:
| Völliger Verlust oder völlige Funktionsunfähigkeit … | "normale" Gliedertaxe | Verbesserte Gliedertaxe |
| … eines Armes | 70% | 100% |
| … eines Daumens | 20% | 100% |
| … eines Zeigefingers | 10% | 100% |
| … der Sehkraft eines Auges | 50% | 100% |
| … des Gehörs eines Ohres | 30% | 50% |
(%-Sätze variieren je nach Anbieter)
Ein fiktives Beispiel in Zahlen:
Dr. Max Mustermann, gut verdienender plastischer Chirurg, ist beruflich auf seine funktionierenden Hände und Finger angewiesen. Bei einem Unfall verletzt er sich den Zeigefinger so stark, dass dieser seine Funktionsfähigkeit zur Gänze verliert.
Ausgangssituation 1: Unfallversicherung mit "normaler" Gliedertaxe, Wert des Zeigefingers 10%; bei einer Invaliditäts-Grundsumme von 200.000€ (und einer Progression von 500%) käme es zu einer Auszahlung von lediglich 20.000€
Ausgangssituation 2: Unfallversicherung mit "erweiterter/erhöhter" Gliedertaxe, Wert des Zeigefingers 100%; bei einer Invaliditäts-Grundsumme von 200.000€ (und einer Progression von 500%) käme es zu einer Auszahlung von lediglich 1.000.000€!
Der Unterschied macht sichtbar: auf die richtige Absicherung kommt es an!
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