Gemeindenversicherungen

Komplettschutz für Gemeinden: Alle im Eigentum der Gemeinde stehenden bzw. von ihr gemieteten Gebäude und Einrichtungen sind über die Gemeindeversicherung geschützt, ebenso sämtliche DienstnehmerInnen und FunktionärInnen bei der Ausübung ihres Dienstes, einschließlich Bediensteter und Sachwerte aus gemeindeeigenen Versorgungsbetrieben wie Kindergärten, Schulen, Bauhof oder Wasserversorgungsanlagen. 

Die Gemeindeversicherungssparten im Überblick:

  • Feuerversicherung
  • EC-Versicherung ("Extended Coverage" - zusätzlich zur Feuerversicherung)
  • Leitungswasserschadenversicherung
  • Sturmversicherung
  • Glasbruchversicherung
  • Büromaschinen-Zusatzversicherung
  • Einbruchdiebstahlversicherung
  • Botenberaubungsversicherung
  • Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz
  • Rechtsschutzversicherung für Gemeinden
  • Gemeinde- und Amtshaftpflichtversicherung

Die ungezählten Details des Gemeindebetriebes bergen auch ungezählte Tücken: der Badeunfall, weil eine Schraube in der Wasserrutsche nicht ordnungsgemäß versenkt war. Der Beinbruch am Gemeindeamt, in der Schule oder im Kindergarten auf dem frisch gewischten - und nicht mit Warnhinweis versehenen  - Stiegenaufgang. Der Sturz eines Radfahrers an einem Asphaltloch in der Gemeindestraße, oder der weit statt hoch fliegende Feuerwerkskörper beim Gemeindefest: Entsteht jemandem Schaden, haftet die Gemeinde, sofern Sie eine (Mit)Schuld trifft.

Die Gemeindehaftpflicht fasst die ganze Fülle relevanter Haftpflicht-Risiken im Gemeindebetrieb in eine Versicherung zusammen. Auch die Freiwillige Feuerwehr und allgemein nützliche Einrichtungen sind in diesen Pauschal-Haftpflichtschutz der Gemeinde mit einbezogen.