Ärzte-Rechtsschutz
Die Ärzte-Rechtsschutzversicherung übernimmt in versicherten Fällen die Kosten eines Rechtsstreites und/oder eines Strafverfahrens.
Diese Kosten können u.a. sein:
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten/-gebühren
- Sachverständigenkosten
- Dolmetscherkosten
- Auskünfte bei Anwälten und Notaren
Ärzte-Rechtsschutzversicherungen werden auf die individuellen Bedürfnisse von selbständigen Ärzten mit eigener Ordination bzw. von angestellten Ärzten in einem Spital zugeschnitten und decken das finanzielle Risiko einer Prozessführung ab.