Ärzte-Rechtsschutz

Die Ärzte-Rechtsschutzversicherung übernimmt in versicherten Fällen die Kosten eines Rechtsstreites und/oder eines Strafverfahrens.

Diese Kosten können u.a. sein:



    • Anwaltskosten

    • Gerichtskosten/-gebühren

    • Sachverständigenkosten

    • Dolmetscherkosten

  • Auskünfte bei Anwälten und Notaren

Ärzte-Rechtsschutzversicherungen werden auf die individuellen Bedürfnisse von selbständigen Ärzten mit eigener Ordination bzw. von angestellten Ärzten in einem Spital zugeschnitten und decken das finanzielle Risiko einer Prozessführung ab.