Haushaltsversicherung

Die Haushaltsversicherung schützt den beweglichen Wohnungsinhalt – also Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Haushaltsgeräte, persönliche Gegenstände und sonstigen Hausrat. In Österreich ist meist auch eine Privathaftpflichtversicherung enthalten. Diese schützt, wenn Sie oder mitversicherte Personen Dritten schuldhaft einen Schaden zufügen.

typischerwiese versicherte gefahren sind:

  • Feuer, Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach Einbruch
  • Beraubung
  • Glasbruch
  • Naturkatastrophen, soweit und in vereinbarter Höhe mitversichert
  • Privathaftpflicht

Besonders wichtig ist die Deckung grober Fahrlässigkeit. Ohne entsprechende Vereinbarung kann es bei grob fahrlässig verursachten Schäden zu Kürzungen oder Leistungsproblemen kommen. Aktuelle Tarife enthalten diese Deckung häufig bereits oder bieten sie als wichtigen Zusatzbaustein an.

    Die in der Haushaltsversicherung enthaltene Privathaftpflicht zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schützt, wenn Sie oder mitversicherte Personen Dritten schuldhaft einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügen – etwa bei einem Fahrradunfall, beim Sport, als Fußgänger:in, im Alltag oder durch Kinder.

    In diesem Zusammenhang gilt es zu prüfen, wer mitversichert ist: Ehepartner bzw. Lebensgefährt, Kinder, studierende Kinder, im gemeinsamen Haushalt lebende Personen oder Haustiere sind je nach Vertrag unterschiedlich geregelt.

    Berechnungsgrundlage für die Haushaltsversicherung ist die Wohnfläche Ihrer Wohnung. Wird die daraus berechnete Versicherungssumme versichert, verzichtet die Versicherung meist auf den Einwand einer Unterversicherung. 

    Grundsätzlich wird der Wohnungsinhalt meist zum Neuwert versichert. Das bedeutet, dass im Schadenfall die Wiederbeschaffung gleichartiger Sachen ermöglicht werden soll, statt nur den oft niedrigeren Zeitwert zu ersetzen.