Eigenheimversicherung

Die eigenen vier Wände, der Garten, die Garage oder vielleicht sogar ein eigener Pool – ein Haus ist für viele Menschen der größte Traum, gleichzeitig die größte private Investition. Umso wichtiger ist es, das Gebäude richtig abzusichern.

Die Eigenheimversicherung schützt das Gebäude selbst sowie je nach Vertrag auch Nebengebäude und fest verbaute Bestandteile. Der bewegliche Wohnungsinhalt – also Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und persönliche Gegenstände – ist hingegen Thema der Haushaltsversicherung.

typischerweise versicherte gefahren sind:

  • Feuer, Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Leitungswasserschäden am Gebäude und an Leitungen
  • Sturm, Hagel und Schneedruck
  • Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Beraubung
  • Haus- und Grundbesitzhaftpflicht
  • Naturkatastrophen wie Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawinen oder Erdbeben, soweit und in der vereinbarten, meist eingeschärnkten Höhe mitversichert

Besondere Vorsicht gilt bei der Deckung für Naturkatastrophen. Die darin versicherten Gefahren sind - sofern inkludiert - nur mit stark begrenzten Versicherungssummen mitversichert. Gerade bei Häusern in gefährdeten Lagen sollte die Naturkatastrophen-Deckung ausdrücklich geprüft und gegebenenfalls erweitert werden.

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Zusätzlich können je nach Bedarf weitere Bausteine eingeschlossen werden, zum Beispiel:

  • Solar- und Photovoltaikanlagen
  • Swimmingpools
  • Technikversicherung (Ungeschicklichkeit, Fehlbedienung, mechanische Gewalt, uvm.)
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Bauwesenversicherung
  • Haftpflicht für die Haltung von Hunden
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
  • uvm.

Berechnungsgrundlage für die Eigenheimversicherung ist in den meisten Fällen die am Grundstück verbaute Fläche des Gebäudes oder die Gesamtinnenfläche. Wird die daraus berechnete Versicherungssumme gewählt und auch versichert, verzichtet die Versicherung meist auf den Einwand einer Unterversicherung. Grundsätzlich wird zum Neuwert versichert, das bedeutet für Sie: keine Zeitwertentschädigung, welche zu finanziellen Einbußen führen kann.

Die Versicherungssumme sollte dem aktuellen Wiedererrichtungswert des Gebäudes entsprechen. Wird die Summe zu niedrig angesetzt, kann Unterversicherung entstehen – dann wird ein Schaden unter Umständen nur anteilig ersetzt. Viele Versicherer verzichten auf den Einwand der Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme nach ihrem Berechnungsmodell, etwa anhand verbauter Fläche oder Wohnnutzfläche, korrekt ermittelt wurde.

Grundsätzlich wird das Gebäude meist zum Neuwert bzw. Wiedererrichtungswert versichert. Das bedeutet: Im Schadenfall soll die Wiederherstellung des Gebäudes in gleicher Art und Güte ermöglicht werden, statt nur einen niedrigeren Zeitwert zu ersetzen.

Auch Häuser in Bauphase sollten versichert werden. Eine Rohbaudeckung kann bereits während der Errichtung wichtige Risiken abdecken. Zusätzlich sollten Bauherrenhaftpflicht und Bauwesenversicherung geprüft werden, insbesondere bei Neubau, Umbau oder größerer Sanierung.