Denn: für Schadensfälle, welche aufgrund grober Fahrlässigkeit entstehen, ist die Leistung seitens des Versicherungsunternehmens grundsätzlich ausgeschlossen.
Verträge, welche durchschnittlich vor mehr als 7-8 Jahren abgeschlossen wurden (Beginn-/änderungsdatum des Vertrages) beinhalten den Zusatzbaustein "grobe Fahrlässigkeit" meist noch nicht, oder nur in eingeschränktem Ausmaß.
Grund dafür ist, dass es die Möglichkeit eines Einschlusses davor gar nicht gab.
Heute bieten Versicherungen jedoch an, diesen Baustein "grobe Fahrlässigkeit" einzuschließen - oft ist dieser sogar prämienfrei in der aktuellen Produktgeneration inkludiert.
Dies betrifft die
- Eigenheim- und Haushaltsversicherung (Deckung für grobe Fahrlässigkeit meist wählbar zwischen 50% und 100% der Versicherungssumme),
- Kfz-Kaskoversicherung,
- Betriebsversicherung (für Betriebsgebäude und/oder -inhalt)
Hier einige Beispiele für grobe Fahrlässigkeit im Alltag:
- Sie vergessen, dass Sie den Herd eingeschaltet haben - das heiße öl der Pfanne beginnt zu brennen (Sparte Feuer)
- Sie schlafen stark übermüdet mit der Zigarette in der Hand ein - die Gluht löst einen Brand aus (Sparte Feuer)
- Während des Kochens fängt im Wohnzimmer der Christbaum durch die brennenden Kerzen Feuer (Sparte Feuer)
- überfahren einer Stoptafel (Kfz-Kasko)
- Aufheben eines heruntergefallenen Handys oder einer Zigarette während dem Fahren (Kfz-Kasko)
- Abstellen des Kfz ohne Handbremse auf abschüssigem Weg (Kfz-Kasko)
- Sie lassen Ihre Handtasche im Fahrzeug liegen, decken diese ledilich mit einem Tuch zu, Scheibe wird von einem Dieb eingeschlagen, da dieser Wertgegenstände vermutet (Kfz-Kasko)
Anmerkung: die Handtasche hätte im Kofferraum verstaut sein sollen, wo sie von außen nicht sichtbar ist
Achtung!
Die Zusatzdeckung ist "mit Vorsicht zu genießen"! Denn von der Leistung ausgeschlossen bleiben sog. Obliegenheitsverletzungen, welche in den Vertragsgrundlagen/-bedingungen verankert sind!
Für mehr Informationen und eine ausführliche Beratung kontaktieren Sie unser Team.