Komplettschutz für Gemeinden: Alle im Eigentum der Gemeinde stehenden bzw. von ihr gemieteten Gebäude und Einrichtungen sind über die Gemeindeversicherung geschützt, ebenso sämtliche DienstnehmerInnen und FunktionärInnen bei der Ausübung ihres Dienstes, einschließlich Bediensteter und Sachwerte aus gemeindeeigenen Versorgungsbetrieben wie Kindergärten, Schulen, Bauhof oder Wasserversorgungsanlagen.
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